Das Goldenes Gütezeichen der SKG

 

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Zweckbestimmung

Seit 1883 fördert die schweizerische Kynologische Gesellschaft (SKG) die Zucht von Rassehunden in der Schweiz.

Vom Rassehund wird erwartet, dass er nicht nur in seinen äusseren Merkmalen einem bestimmten Rasse-Ideal möglichst vollkommen entspricht, sondern sich auch Punkto Gesundheit und Charakter (Verhalten) auszeichnet.

Die Grundsteine für Gesundheit und Verhaltenseigenschaften werden in hohem Masse schon im frühen Welpenalter gelegt. Deshalb ist eine dem Wesen des Hundes entsprechende und seine gesunde Entwicklung begünstigende Aufzucht der Welpen von entscheidender Bedeutung.

Absicht der SKG und Zielsetzung des „Goldenen Gütezeichens“ ist die Förderung einer Züchterschaft, die bestrebt ist, Hunde ohne Erbdefekte zu züchten auf der Basis tiergerechter Haltung und liebevoller Bertreuung. Dazu gehört es auch, die Erkenntnisse der Verhaltensforschung einzubeziehen.

Das „Goldene Gütezeichen der SKG“ zeichnet Züchter aus, die diese Vorraussetzungen erfüllen. Dazu gehört insbesondere auch die laufende Weiterbildung.

Das „Goldene Gütezeichen der SKG“ ist ein Qualitätszertifikat und muss jährlich erneuert werden.

Text aus dem Reglement.

 

 

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Stand: 02.08.09