Zweckbestimmung
Seit 1883 fördert die schweizerische Kynologische Gesellschaft (SKG) die
Zucht von Rassehunden in der Schweiz.
Vom Rassehund wird erwartet, dass er nicht nur in seinen äusseren Merkmalen
einem bestimmten Rasse-Ideal möglichst vollkommen entspricht, sondern sich auch
Punkto Gesundheit und Charakter (Verhalten) auszeichnet.
Die Grundsteine für Gesundheit und Verhaltenseigenschaften werden in hohem
Masse schon im frühen Welpenalter gelegt. Deshalb ist eine dem Wesen des Hundes
entsprechende und seine gesunde Entwicklung begünstigende Aufzucht der Welpen
von entscheidender Bedeutung.
Absicht der SKG und Zielsetzung des „Goldenen Gütezeichens“ ist die Förderung
einer Züchterschaft, die bestrebt ist, Hunde ohne Erbdefekte zu züchten auf der
Basis tiergerechter Haltung und liebevoller Bertreuung. Dazu gehört es auch, die
Erkenntnisse der Verhaltensforschung einzubeziehen.
Das „Goldene Gütezeichen der SKG“ zeichnet Züchter aus, die diese
Vorraussetzungen erfüllen. Dazu gehört insbesondere auch die laufende
Weiterbildung.
Das „Goldene Gütezeichen der SKG“ ist ein Qualitätszertifikat und muss
jährlich erneuert werden.
Text aus dem Reglement.